News Recht & Steuern
Montag, 07. März 2005
Amtlicher Vordruck für Einnahmen-Überschuss-Rechnung jetzt Pflicht
Ausnahme für Betriebseinnahmen unter 17500 Euro
Wer dem Finanzamt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen muss, darf diese nicht mehr nach eigenem Gutdünken zusammenstellen, sondern muss dafür einen neuen amtlichen Vordruck benutzen. Ausgenommen sind allerdings Betriebe, die weniger als 17 500 Euro Betriebseinnahmen haben. Sie dürfen der Steuererklärung weiterhin eine formlose Gewinnermittlung beifügen.
Der neue Vordruck gilt für Wirtschaftjahre, die nach dem 31. Dezember 2003 beginnen. Dass der Vordruck erst jetzt verfügbar ist, liegt mit daran, dass der Zentralverband des Deutschen Handwerks den Entwurf des Vordrucks als viel zu kompliziert kritisiert hatte. Kompliziert ist die endgültige Fassung trotzdem geworden, und man braucht wohl einen Steuerberater zum Ausfüllen, vermuten die Handwerksverbände. Aber immerhin blieben die Einnahmen-Überschuss-Rechner mit geringen Einnahmen jetzt von dem Amts-Formular verschont.
Den Vordruck samt Anleitung gibt es zum Download:
www.tischler-nrw.de/news/presse/2005/EUR-Formular.pdf
www.tischler-nrw.de/news/presse/2005/EUR-Formular-Anleitung.pdf
|
|
Mittwoch, 02. März 2005
Mit der Ansparrücklage Steuern sparen
Geplante Investitionen teilweise noch für 2004 buchen
Über die Ansparrücklage kann man sich jetzt noch ein paar Steuern ersparen, empfiehlt das Portal www.meistertipp.de. Wer in der Steuererklärung für 2004 jetzt angibt, zum Beispiel in einen Kastenwagen, eine Computeranlage, eine Werkstattrenovierung oder ähnliches investieren zu wollen, kann 40 Prozent der Investition noch für 2004 als Betriebsausgabe absetzen.
Das lohnt sich deshalb, weil für 2005 und die folgenden Jahre die Steuersätze sinken. Eine dann normal über die AfA verbuchte Investition spart dann also weniger Steuern als in Jahren mit höheren Steuertarifen. Hinzu kommt noch, dass ab 2005 auch Beiträge für die Altersvorsorge besser geltend gemacht werden können und damit die zu versteuernden Beträge ohnehin niedriger ausfallen.
Donnerstag, 04. November 2004
Widerrufsrecht bei gewerblichen eBay-Auktionen
BGH hat entschieden
Wer gewerblich bei eBay versteigert, muss Privatkunden ein Widerrufsrecht einräumen. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden.
Für die mit der Sofort-kaufen-Option bei eBay zustande gekommenen Verträge zwischen gewerblichen Händlern und Privatverbrauchern galt nach dem Fernabsatzgesetz ohnehin schon, dass der Kunde bis zu 14 Tagen nach dem Kauf die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden darf. Für gewerbliche eBay-Auktionen gilt nach dem Urteilsspruch jetzt dasselbe.
Privatleute müssen weiterhin bei kein Widerrufsrecht einräumen, und wer für gewerbliche Zwecke über eBay einkauft, hat weiterhin kein Widerrufsrecht. Außerdem sind vom Widerrufsrecht einige Produkte ausgenommen wie Zeitschrften und versiegelte Datenträger, die vom Käufer entsiegelt wurden.
Dienstag, 20. Juli 2004
Steilvorlage aus dem Arbeitsamt
Mitarbeitende Familienangehörige können aus der Sozialversicherung aussteigen
Angestellten, die bei Familienangehörigen beschäftigt sind, bietet sich offenbar die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung auszutreten. Das berichten die Bremer Anwaltskanzlei Rückoldt, Ringel, Gieschen und der Wirtschaftsberater Elmar Franzen. Die Vorlage für den Austritt liefere die Bundesanstalt für Arbeit: Sie habe bei zahlreichen Insolvenzen den angestellten Familienangehörigen das Arbeitslosengeld verweigert mit der Begründung, sie seien faktisch selbstständig. “Im Umkehrschluss heißt diese Aussage nichts anderes, als dass eine im Betrieb ihres Mannes angestellte Ehefrau als Selbstständige gilt und somit nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt”, meint Franzen.
Betroffene könnten daher bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) einen Antrag auf Befreiung stellen und zudem in der Vergangenheit zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückfordern. Allerdings lohne sich das kurz vor dem Renteneintritt nicht mehr, weil man dann noch in den Genuss der gesetzlichen Rente kommt. Für angestellte Familienangehörige zwischen 20 und 45 Jahren hingegen schon, weil die ohnehin bereits privat für Ihr Alter vorsorgen müssten. Die Anwälte und der Wirtschaftsberater haben nach eigenen Angaben bereits für 30 Mandanten Freistellungen
Donnerstag, 24. Juni 2004
Neue Vorschriften für Rechnungen
Kein Vorsteuerabzug, wenn Angaben fehlen
Im Juni läuft das halbe Jahr Schonfrist für die neuen Pflichtangaben auf Rechnungen ab. Spätestens vom 1. Juli an müssen Handwerker, die anderen Gewerbetreibenden eine Rechnung stellen, diese mit dem Datum und einer Rechnungsnummer aus einer fortlaufenden Reihe versehen, in der alle Nummern lückenlos und einmalig vergeben sind.

