News Recht & Steuern
Samstag, 19. Juni 2004
Passbilder im Netz
Ohne O.K. des Fotografen kann's teuer werden
Wer auf seiner Internetseite oder im Firmenprospekt sein Passfoto präsentiert, muss dafür die Genehmigung des Fotografen haben. Passbilder unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung des Urhebers nicht veröffentlicht werden, hat das Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Urteil vom 19. Dezember 2003 festgestellt (Aktenzeichen 6 U 91/03). Das Gericht gab damit der Schadenersatzklage eines Fotografen statt.
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Donnerstag, 27. Mai 2004
Infos zum neuen Kündigungsrecht
Für Kündigungen und Befristungen von Arbeitsverträgen gelten seit dem 1. Januar 2004 neue Spielregeln. Was die Gesetzesänderungen für die Praxis in Handwerksbetrieben bedeuten, stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem Infoblatt mit vielen Beispielen dar.
Das Merkblatt gibt es als PDF zum Download unter
www.tischler-nrw.de (PDF)
Samstag, 24. April 2004
Recht aufs Gesellenstück
Gesellen dürfen ihr Gesellenstück behalten. Diese Praxis bestätigen zwei Gerichtsurteile von 2003 und 2001. Das Landgericht Cottbus verpflichtete 2003 einen Ausbilder, die Materialkosten zu tragen. Das Landesarbeitsgericht Köln gab 2001 einem Azubi Recht, der von seinem Ausbildungsbetrieb die Herausgabe des Gesellenstücks verlangte.
Sonntag, 11. April 2004
Bei Ausschreibung: Maßfenster nur aus eigener Produktion
Wer in einer öffentlichen Ausschreibung Fenster nach Maß anbietet, muss diese Fenster auch selbst herstellen. Das hat das Landgericht Kiel in einem Urteil festgestellt, in dem es einem Unternehmer, der in einer Ausschreibung über Holz-Aluminium-Fenster einem Montagebetrieb unterlegen war, das Recht zusprach, gegen den Auftraggeber Schadenersatz geltend zu machen.
Der Montagebetrieb hatte die Fenster um 23,5 % billiger angeboten als der klagende Unternehmer, der das zweitgünstigste Angebot einreichte. Da der Montagebetrieb die Fenster aber bei einem Industriebetrieb bezog, erbringe er den wesentlichen Teil der ausgeschriebenen Bauleistung nicht selbst und müsse von der Vergabestelle nach § 25 Nr. 2 Absatz 1 VOB/A vom Verfahren ausgeschlossen werden, begründete das Gericht sein Urteil.
Die Herstellung der Maßfenster sei der wesentliche Teil der Bauleistung bei den ausgeschriebenen Fensterarbeiten. Der Betrieb, der die Fenster für den Montagebetrieb produzierte, könne damit nicht als Bauteilelieferant gelten, sondern sei ein Nachunternehmer im vergaberechtlichen Sinn.
AZ 4 0 304/02
Umsatzsteuerschuld kehrt sich um
Neuregelung der Umsatzsteuer bei Bauleistungen
Für Bauleistungen liegt seit dem 1. April die Umsatzsteuerschuld beim Auftraggeber, wenn dieser selbst Unternehmer ist und Bauleistungen erbringt.
Konkret bedeutet das: Der Tischler, der dem Bauunternehmer Einbauschränke für dessen Büro liefert, schreibt diesem eine Nettorechnung und weist darin auf die Umsatzsteuerpflicht hin. Der Bauunternehmer muss dann die Umsatzsteuer selbst berechnen und an das für ihn zuständige Finanzamt abführen. Da er die Bauleistung für sein Unternehmen bezogen hat, kann er aber im Gegenzug Vorsteuer in gleicher Höhe geltend machen. Hätte er die Möbel für sein Privathaus geordert, entfiele die Vorsteuerabzugsmöglichkeit, umsatzsteuerpflichtig wäre der Bauunternehmer für die Rechnungssummer aber dennoch.
Was genau unter den Begriff Bauleistungen fällt und was im Zusammenhang mit der Neuregelung zu beachten ist, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf seinen Steuerinfo-Seiten in einem Merkblatt zusammengestellt. Das Blatt gibt es dort als PDF zum Download Auch das aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Umkehrung der Umsatzsteuerschuld stellt der ZDH zum Download zur Verfügung.
Siehe auch Beitrag:
www.tischlertipp.de/...neue-vorschriften..

