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Mittwoch, 12. Juli 2006

Abweichung von Herstellerrichtlinie ist nicht unbedingt ein Mangel

Parkettleger, der Vorgaben zum Stirnversatz nicht befolgte, muss keinen Schadensersatz zahlen



Rubrik: Recht & Steuern • (0) KommentareKommentar schreibenArchivlink

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