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Mittwoch, 27. September 2006
Achtung! Mehrwertsteuererhöhung
Worauf Unternehmer jetzt schon achten sollten
Am 1. Januar 2007 erhöht sich der Mehrwertsteuersatz von 16 auf 19 Prozent. Unternehmer sollten sich schon jetzt mit den Feinheiten der Umstellung vertraut machen, wenn Sie sich vor Steuernachzahlungen schützen wollen.
– Umsatzsteuerklausel in die Verträge aufnehmen
– Miet- und Wartungsverträge splitten
Grundsätzlich gilt: Es fällt der bei Ausführung gültige Steuersatz an. Ausführung heißt hier, dass eine Handwerksleistung beendet oder abgenommen wurde. Wann die Rechnung geschrieben oder bezahlt wurde, ist unerheblich. Also: Schlafzimmer am 31.12.2006 beim Kunden montiert und von diesem abgenommen: Rechnung wird im Januar 2007 geschrieben und zwar mit 16 Prozent Mehrwertsteuer. Schlafzimmer am 2. Januar 2007 an den Kunden übergeben: 19 Prozent.
Obacht bei langfristigen Verträgen: Wird das komplette Werk 2007 abgenommen, muss für alles 19 Prozent Mehrwertsteuer abgeführt werden, auch wenn der Großteil der Arbeiten 2006 erbracht wurde. Experten empfehlen daher, Teilleistungen zu vereinbaren und diese dann separat abnehmen zu lassen und abzurechnen. Für alle 2006 erbrachten Teilleistungen gelten dann 16 Prozent Mehrwertsteuer.
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