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Montag, 07. März 2005
Amtlicher Vordruck für Einnahmen-Überschuss-Rechnung jetzt Pflicht
Ausnahme für Betriebseinnahmen unter 17500 Euro
Wer dem Finanzamt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen muss, darf diese nicht mehr nach eigenem Gutdünken zusammenstellen, sondern muss dafür einen neuen amtlichen Vordruck benutzen. Ausgenommen sind allerdings Betriebe, die weniger als 17 500 Euro Betriebseinnahmen haben. Sie dürfen der Steuererklärung weiterhin eine formlose Gewinnermittlung beifügen.
Der neue Vordruck gilt für Wirtschaftjahre, die nach dem 31. Dezember 2003 beginnen. Dass der Vordruck erst jetzt verfügbar ist, liegt mit daran, dass der Zentralverband des Deutschen Handwerks den Entwurf des Vordrucks als viel zu kompliziert kritisiert hatte. Kompliziert ist die endgültige Fassung trotzdem geworden, und man braucht wohl einen Steuerberater zum Ausfüllen, vermuten die Handwerksverbände. Aber immerhin blieben die Einnahmen-Überschuss-Rechner mit geringen Einnahmen jetzt von dem Amts-Formular verschont.
Den Vordruck samt Anleitung gibt es zum Download:
www.tischler-nrw.de/news/presse/2005/EUR-Formular.pdf
www.tischler-nrw.de/news/presse/2005/EUR-Formular-Anleitung.pdf
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