News:
Samstag, 24. April 2004
Recht aufs Gesellenstück
Gesellen dürfen ihr Gesellenstück behalten. Diese Praxis bestätigen zwei Gerichtsurteile von 2003 und 2001. Das Landgericht Cottbus verpflichtete 2003 einen Ausbilder, die Materialkosten zu tragen. Das Landesarbeitsgericht Köln gab 2001 einem Azubi Recht, der von seinem Ausbildungsbetrieb die Herausgabe des Gesellenstücks verlangte.
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Mit der Ansparrücklage Steuern sparen
Unternehmer-Erklärung zur Energieeinsparverordnung
Infos zum neuen Kündigungsrecht
Handwerksrecht: Neuregelungen in Kraft getreten
Kleinere Handwerksrechnungen zahlt nun Vater Staat
Aktuelle News
Plattenwerkstoffe lagern
( Fre, 10. Feb. 12 )
Möglichkeiten ohne Ende
( Mit, 08. Feb. 12 )
Neues Zeug für einen boomenden Möbelmarkt
( Mon, 06. Feb. 12 )
Stummer Diener reloaded
( Fre, 27. Jan. 12 )
Einfach schön
( Die, 24. Jan. 12 )
online Mitteilungen:
MFP von wodego
( Mit, 09. Aug. 06 )
Holzeinschlag 2005:
(
Bestätigt:
(
Neues Markenzeichen
(
Zeitreise durch die Geschichte des Fertighauses
(
