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Donnerstag, 05. November 2009
Unternehmer-Erklärung zur Energieeinsparverordnung
Landesverbände bieten Muster an
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 verlangt von Unternehmen, die Bau- oder Umbau-Projekte ausführen, eine Erklärung, dass die jeweiligen Arbeiten die Anforderungen der EnEV einhalten. Geregelt ist dies in § 26 a Absatz 1. Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) empfiehlt entweder eine Einzelbescheinigung oder eine Erklärung als Bestandteil der Rechnung.
Innungs-Tischler und -Schreiner erhalten Muster der empfohlenen Bescheinigungen bei ihren zuständigen Landesfachverbänden. »Beide Erklärungen, die wir anbieten, genügen den Anforderungen«, sagt BHKH-Hauptgeschäftsführer Peter Schreiber. »Sie bestätigen kurz und klar die Einhaltung der EnEV.«
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