image

News

März 2005

Mit der Ansparrücklage Steuern sparen

Geplante Investitionen teilweise noch für 2004 buchen

Über die Ansparrücklage angemeldete Investitionen müssen spätestens bis Ende 2006 in die Tat umgesetzt sein und dürfen nicht mehr als 385000 Euro betragen. Mit diesem Höchstbetrag können für 2004 154000 Euro als Rücklage angesetzt werden.

Im Jahr der Anschaffung kann man dann neben der herkömmlichen AfA zusätzlich eine Sonder-AfA in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises geltend machen. Allerdings nur, wenn das angeschaffte Wirtschaftsgut mindestens zu 90 Prozent für die Firma genutzt wird. Für die neue Tischkreissäge oder den Kastenwagen dürfte das also problemlos gehen. Für den Sportflitzer wird man die Sonderabschreibung wohl weniger geltend machen können, vermutet auch meistertipp.de, obwohl man für den nach höchstrichterlichem Urteil immerhin die Ansparrücklage nutzen könne, auch wenn er nur teilweise für den Betrieb genutzt wird.

www.meistertipp.de

Rubrik: Recht & Steuern • (0) KommentarePermalink

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

OLG-Urteil zu Fehlern im Baumaterial
Gebäudeenergieausweis: Tischler sind dabei
Vorarbeiten anderer Handwerker lieber prüfen
Leichter Abschlagsrechnungen stellen
Achtung! Mehrwertsteuererhöhung
Mangel bei Abweichung vom Vertrag
Widerrufsrecht bei gewerblichen eBay-Auktionen
Wer bei Ausschreibung falsch kalkuliert, ist selbst schuld
Passbilder im Netz
Infos zum neuen Kündigungsrecht